Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (AUTO GÖTZ GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.auto-goetz.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
AUTO GÖTZ GmbH
Am Ludwigskanal 11
92339 Beilngries
Mail: beilngries@auto-goetz.de
Tel.: +49 8461 606363-0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund erfüllt an einigen Stellen noch nicht die empfohlenen Mindestwerte für barrierefreie Gestaltung. Dies kann insbesondere Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen das Lesen der Inhalte erschweren. Wir werden die betreffenden Bereiche überarbeiten, um eine bessere Lesbarkeit und Zugänglichkeit gemäß den Richtlinien der Barrierefreiheit sicherzustellen.
Bei den Formularen auf dieser Website entspricht der Farbkontrast zwischen Text, Eingabefeldern und Hintergrund derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies kann insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit und Nutzung der Formulare erschweren. Wir planen eine Überarbeitung des Designs, um ausreichende Kontraste gemäß den geltenden Richtlinien sicherzustellen.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch DritteDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.08.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.08.2025 überprüft.