Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.
Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest. Ihr Autohaus ist Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern behilflich.
Ist ein so genannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz- Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In einem solchen Fall ist Ihnen Ihre Werkstatt gern bei der Reparaturkostenkalkulation behilflich.
Mercedes-Benz C 200 CDI T Classic DPF Gebrauchtfahrzeug, EZ 01.01.2006, silber , Diesel, 6-Gang, 110.000KM,
Kraftstoffverbr. (komb./innerorts/außerorts): 6,9 / 9,2 / 5,6 l/100km*Skoda Octavia Combi II Family 2,0l TDI 140 PS Neufahrzeug, schwarz , Diesel, 5-Gang, 1KM,
Kraftstoffverbr. (komb./innerorts/außerorts): 4,9 / 6,2 / 4,1 l/100km*Skoda Fabia Combi Ambition Family 1.2 TSI 86 PS Neufahrzeug, schwarz , Benzin, 5-Gang, 1KM,
Kraftstoffverbr. (komb./innerorts/außerorts): 5,2 / 6,6 / 4,4 l/100km*
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